Hm, also ich denke, dass es kritischere Sachen gibt, wie die Verbindungsdatenspeicherung - bspw. die online-Durchsuchung. Oder eben der Gebrauch der Mautstationen.
Sicher ist es nicht ganz rechtens, was da passiert, und es gibt Dinge, die ich wichtiger und besser fände.
Da wäre unter anderem Die Erlaubnis, auch den codierenden Bereich der DNA benutzen zu dürfen, wenn es um Verbrechensermittlungen geht. Oder einfach nur, dass, anstatt immer neue Gesetze zu erlassen, die alten mal voll ausgeschöpft werden.
Ich schließe mich an, dass das ein Gesetz ist, was nicht wirklich sein muss imo. Aber letzten Endes ist es mir noch recht egal, was da gespeichert wird, solange es nicht um Inhalte geht. Der Hase müsste, wenn ich es richtig sehe ja nicht so laufen, dass man bei jedem Scheiß die Daten anzapfen darf. Sondern wenn ich das richtig mitbekommen habe, dann geht es darum, dass bei einem hinreichenden Tatverdacht, der Richter anordnen kann, dass man sich die Verbindungsdaten anschaut. Die Maßregeln dürften von denen der Telekomm. Überwachung nicht arg abweichen - und das sind sie relativ eng. Und auch hier scheitert es eher an der Ausfühung denn am Gesetz - so muss man nach §101 StPO benachrichtigt werden, wenn man überwacht wurde - in der Praxis passiert das bei zu Unrecht abgehörten nach Aussage unserer Dozentin jedoch normalerweise nicht. nach dem Motto: was der nicht weiß, macht ihn nicht heiß....:(